Übersetzung: Studienprotokoll
Ein Dokument wie Studienprotokoll wird meist im ungünstigsten Moment in einer anderen Sprache gebraucht: bei einer Verlegung, einem Schadenfall, einer Zweitmeinung oder einem fristgebundenen Gesuch. Wir übersetzen vollständig, auch die Stellen, die man gern überspringt, denn genau die weggelassene Zeile wird von der Behörde verlangt.
Am häufigsten gehen Zahlen schief, deshalb werden Laborwerte, Dosierungen, Daten und Kennnummern zeichenweise übertragen und ein zweites Mal geprüft. Stempel, Briefköpfe und handschriftliche Notizen werden an Ort und Stelle beschrieben; wirklich Unleserliches wird gekennzeichnet statt geraten.
Alles wird mit einer Richtigkeitsbestätigung geliefert, auf die Spitalaufnahme, Versicherer oder ausländische Zulassungsstellen achten. Muss das Dossier im Ausland eingereicht werden, ergänzen wir notarielle Beglaubigung und Apostille der Staatskanzlei; für Staaten ausserhalb des Haager Übereinkommens organisieren wir die Legalisierung durch Botschaft oder Konsulat.
Abgedeckte medizinische Fachgebiete
Dokumente, die wir übersetzen
- Arztbericht
- Austrittsbericht
- Befund der Bildgebung (MRI, CT, Röntgen)
- Laborbefunde
- Pathologiebericht
- Operationsbericht
- Anästhesieprotokoll
- Einwilligungserklärung
- Arztzeugnis
- Impfausweis
- Versicherungsdossier
- medizinisches Gutachten
- Rehabilitationsplan
- Rezept
- Fachinformation
- Patienteninformation
- Gebrauchsanweisung
- Bedienungsanleitung
- Etikettierung und Verpackung
- Pharmakovigilanz-Unterlagen
- Zulassungsdossier
- Arztdiplom und Lebenslauf
- Kostenvoranschlag
So läuft ein Auftrag ab
Dokument senden
Ein Handyfoto genügt für den Start. Hängen Sie die Datei an das Formular an, per E-Mail oder WhatsApp.
Festofferte erhalten
Innert 60 Minuten an Werktagen: Preis, Termin und die genau erforderliche Form der Beglaubigung.
Übersetzung und Revision
Eine Fachperson übersetzt, eine zweite Sprachperson revidiert, die Terminologie wird gegen Ihre früheren Dateien geprüft.
Beglaubigung und Lieferung
Sie erhalten am selben Tag ein signiertes PDF und bei Bedarf das gestempelte Papieroriginal samt Apostille oder Botschaftslegalisierung per Post.
Häufige Fragen
Akzeptiert eine Schweizer Behörde Ihre Übersetzung?
Ja. Jede beglaubigte Übersetzung wird mit einer Kopie des Ausgangsdokuments verbunden und trägt unseren Stempel, die Unterschrift der Übersetzerin und eine Erklärung zu Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Schweiz führt kein einheitliches nationales Register vereidigter Übersetzer; Behörden prüfen deshalb die Beglaubigung und, bei Verwendung im Ausland, notarielle Beglaubigung und Apostille. Nennen Sie uns die empfangende Stelle, und wir wenden die genau verlangte Form an.
Was kostet eine medizinische Übersetzung?
Der Preis hängt von Wortzahl, Sprachkombination, Spezialisierungsgrad und davon ab, ob Beglaubigung, notarielle Beglaubigung oder Apostille nötig sind. Ein einseitiges Arztzeugnis ist eine kleine Pauschale, ein fünfzigseitiges Onkologiedossier wird pro Wort offeriert. Senden Sie das Dokument und Sie erhalten einen Betrag inklusive Beglaubigung und Versand, dreissig Tage gültig.
Erledigen Sie die Apostille selbst?
Ja. Nach der Beglaubigung bringen wir das Dossier zum Notar und danach zur Staatskanzlei des betreffenden Kantons für die Apostille nach dem Haager Übereinkommen von 1961. Ist der Zielstaat nicht Vertragspartei, geht das Dokument weiter an die Bundeskanzlei, das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten und anschliessend an die zuständige Botschaft oder das Konsulat. Sie genehmigen Weg und Gebühren vorab.